Nach STCW 78 -Regel A-VI/1.1 - Vor Einweisung in die Pflichten an Bord müssen alle Personen, die keine Fahrgäste sind und auf einem Seeschiff angestellt oder beschäftigt sind, eine anerkannte Einführungsausbildung in persönlichen Überlebenstechniken erhalten oder unter Berücksichtigung der in Teil B gegebenen Anleitungen ausreichend Informationen und Unterweisung erhalten, damit Sie in der Lage sind:
Siehe auch Richtlinien vom 01.August 1999 über die
Einführungsausbildung
Das Zeugniss nach STCW 78 ist beim Einsatz an Bord mitzuführen, um es bei Hafen- bzw. Flaggenstaatenkontrollen vorlegen zu können.
Zeugnisse
Das erworbene Zeugnis „Familiarization Training Cource “ für Crews auf Passagierschiffen berechtigt nicht zu weiterführenden Qualifikationen, wie Survival Craft and Rescue Boat / Advanced Fire
Fighting STCW 78 Code, A-VI/2 und 3
Kursdauer
3 Tage