Alle gemusterten Seeleute, die für die Wahrnehmung von Pflichten im Bereich der Sicherheit oder der Verhütung vom Meeres-und Umweltverschmutzungen angestellt oder beschäftigt sind, benötigen eine Sicherheitsgrundausbildung gemäß des STCW - Übereinkommens mit folgenden Inhalten:
* Der Teil Erste Hilfe wird während des Lehrgangs mit vermittelt. Teilnehmer, mit aktuellem Erste Hilfe Nachweis (nicht älter als 5 Jahre, 16 h), einem Notfallmedizinischen Grundkurs oder mit einer berufsbezogenen medizinischen Ausbildung (z.B. Ärzte, Krankenschwestern) können von diesen Ausbildungsstunden befreit werden.
Einen entsprechenden Nachweis muß vor Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
Es handelt sich um einen von der BG Verkehr zugelassenden Lehrgang (Teilbereich Gefahrenabwehr ist durch das BSH zugelassen).
Die Kursinhalte beziehen sich auf die Abschnitte A-VI/1-1 bis A-VI/1-4 und A-VI/6 des STCW Übereinkommens sowie auf SOLAS Kapitel XI-1, SOLAS Kapitel XI-2 und dem ISPS Code Part A und B.
- Seediensttauglichkeit (ist in Sassnitz nicht möglich) --> Siehe zugelassene Ärzte BG-Verkehr Dienststelle
Schiffssicherheit
- Seefahrtszeit ist nicht notwendig
- 80 Stunden (50 Stunden theoretisch, 30 Stunden fachpraktische Unterweisung)- 08:30 - 16:00
- von Montag bis Freitag (10 Tage)
- Teilnahmebescheinigung zur Beantragung des Befähigungsnachweises für "Basic Safety Training" und
"Grundlagen in der Gefahrenabwehr" beim BSH
Dieses Seminar ist durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zertifiziert und zugelassen.