Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten nach STCW


Rettungsbootsmann / proficiency in survival craft and rescue boats

 

Für Seeleute die als Teil der Schiffsbesatzung in der Lage sein müssen in Notfällen ein Überlebensfahrzeug oder Bereitschaftsboote zu Wasser zu lassen, es zu manövrieren und die Verantwortung für das Boot zu übernehmen.

 

INHALTE:

  • Aussetzen und Wiedereinholen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten
  • Manövrieren von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten
  • Kenntnisse über Teile und Ausrüstung und der richtige Einsatz der Ausrüstung und der Lebensmittel
  • Einsatz von Rettungsbooten zum Sammeln von Rettungsflößen und zur Rettung Überlebender
  • Einsatz von Funkrettungsmitteln
  • Benutzung der Ersten Hilfe Ausrüstung und die richtige Behandlung und Vorbeugung von Unterkühlung
  • Verwendung Pyrotechnischer Notsignale

GESETZLICHE GRUNDLAGEN
STCW-Übereinkommen 1978 Regel VI/2
Abschnitt A-VI/2 i.V.m. SchOffzAusb V § 7 Nr. 5

 

Eingangsvoraussetzungen

  • gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis
  • Befähigungsnachweis Basic Safety Training nicht älter als 5 Jahre (10 Tage Lehrgang)
  • bzw. Auffrischung (Refresher Kurs) nicht älter als 5 Jahre
  • Seefahrtszeit von mindestens 6 Monaten
  • Mindestalter 18 Jahre

Lehrgangsdauer

- 40 Stunden

- 1 Woche (Montag-Freitag)

 

Abschluss

- Teilnahmebescheinigung zur Beantragung des Befähigungsnachweises für "Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten" (proficiency in survival craft and rescue boats) beim BSH

Dieses Seminar ist durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zertifiziert und zugelassen.